Architekten- und Ingenieurrecht

Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts hoch spezialisiert. Diese Spezialisierung wird durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, bundesweite Prozessvertretungen sowie durch unsere Tätigkeit als Referenten in Fortbildungen für Architekten und Ingenieure dokumentiert.

Wir verbinden juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis der berufsspezifischen Herausforderungen in Planungs- und Bauprozessen.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts umfassen insbesondere:

  • Beratung und Prozessvertretung zu Honorarfragen nach HOAI

  • Beratung und Prozessvertretung in Haftungsfällen

  • Prüfung, Entwurf und Verhandlung von:

    • Architekten- und Ingenieurverträgen

    • Generalplanerverträgen

    • Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträgen

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