Werkvertragsrecht

Unsere jahrelange Expertise auf dem Gebiet des Werkvertragsrechts beinhaltet zum einen die vertragliche Gestaltung – auch komplexer – Auftragsverhältnisse, sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau- und Werkverträgen.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts umfassen insbesondere:

  • Prüfung, Entwurf und Gestaltung von Werkverträgen, Vertragsbedingungen und Musterbriefen

  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen für Handwerker, Werkunternehmer und sonstige Auftragnehmer

  • Abwehr von Vergütungs- und Nachtragsansprüchen

  • Durchsetzung von Mängel-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

  • Abwehr von Mängel- und Schadensersatzforderungen

Brauchen Sie Rechtsberatung?

Brauchen Sie Rechtsberatung?