Der Arbeitskreis Architektenrecht bietet eine praxisorientierte Hilfe für Architekten und Ingenieure zu spezifischen Rechtsfragen an. Aktuelle Problemstellungen werden in Kurzvorträgen juristisch aufbereitet und Lösungsmodelle mit den Teilnehmern diskutiert.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Um verbindliche Voranmeldung wird gebeten!
Die Veranstaltungen sind als Fortbildung mit einem Umfang von jeweils zwei Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur anerkannt, einzelne Veranstaltungen auch für die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Veranstaltungen
Neue Termine für Veranstaltungen werden demnächst an dieser Stelle angekündigt.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" abgerufen werden.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
Die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts besteht bei der AXA Versicherung in 51151 Köln. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle derRechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org. zuständig.
Es besteht die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.